Laserschutzbeauftragte
Lasersicherheit praxisnah vermittelt. Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift B2). Gemeinsam mit dem innovativen Unternehmen PSL-Technik in Oberhausen haben wir ein Programm zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten zusammengestellt, dass die recht komplexen Anforderungen zum sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen an Beispielen in der Praxis veranschaulicht. Es stehen für die Ausbildung Laser zur Verfügung, an denen Messungen des direkten Strahls und der Streustrahlung unter verschiedensten Bedingungen vorgenommen werden können. Die Teilnehmer lernen über praktische Erfahrungen, die richtigen Sicherheitsmaßnahmen abzuleiten. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer ein persönliches Zertifikat. INHALTE: Einstieg in die Lasertechnik Grundlagen der Strahlung und das Laserprinzip Systemkomponenten, Strahlführung und -formung Praktische Messung der Laserstrahlung Sicherer Betrieb von Lasern – Vorschriften und Stand der Technik Gefährdungsbeurteilung von Laseranwendungen Lasersicherheit in der Praxis Theoretische Prüfung
Hubarbeitsbühnen
Sicher Arbeiten in Höhen.   Zu viele Unfälle geschehen durch Unwissenheit und Fehlbedienung beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Es steht schon heute fest, dass Sicherheit und Ausbildung beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen immer wichtiger werden. Grund dafür sind die zentralen Anforderungen der EU und berufsgenossenschaftlichen Richtlinien BGR 500 an die Unternehmer, Ihre Mitarbeiter regelmäßig und ausreichend zu unterweisen. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie einen Fahrausweis. INHALTE: Allgemeine/Rechtliche Grundlagen Fahrverhalten und Fahrzeugcharakteristik Unfallverhütung Funktions- und Sicherheitsprüfungen Fahrübungen Theoretische Prüfung Praktische Prüfung
Ladungssicherung
Ladung. Sicher unterwegs. Bei Fahrzeugkontrollen durch die Polizei werden ca. 70 % der Ladungssicherungen beanstandet. Schwere Verkehrsunfälle sind oft die Folge unzureichender Ladungssicherungen. Wir unterweisen Ihr Fahr- und Ladepersonal gemäß VDI 2700, StVO, StVZO und HGB im richtigen Verladen und Verzurren. Laut VDI 2700 Blatt 5 muss der Unternehmer eine regelmäßige Schulung veranlassen (mindestens alle 3 Jahre). Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. INHALTE: Gesetzliche Bestimmungen und Verantwortungsbereiche Physikalische Grundlagen Fahrzeugaufbau Lastverteilung und -sicherung Hilfsmittel für Kraft- und Formschluss Rechenbeispiele und praktische Übungen Theoretische Prüfung
Brandschutzhelfer
Organisierte Hilfe für den Brandfall. Brandschutzhelfer sind betriebsinterne Selbsthilfekräfte. Sie unterstützen bei der Abwehr von Brandgefahren und helfen im Brandfall Personenschäden zu vermeiden und Sachschäden zu minimieren. Das Seminar vermittelt sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Fertigkeiten zu Verhaltensweisen im Brandfall. Die Teilnehmer erhalten ein persönliches Teilnahmezertifikat.   INHALTE (gemäß  Arbeitsstättenregel ASR A2.2, Kapitel 6.2) Theoretische Grundlagen zur Brandentstehung und -vorbeugung Baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz Verhalten im Brandfall / Evakuierung Handhabung der im Betrieb vorhandenen Löschmittel (Feuerlöscher, Wandhydranten) Praktische Löschtraining mit Brandsimulationsgerät / Löschtrainingsgerät und verschiedenen Typen von Übungslöschern Wir stimmen vor Seminardurchführung die Umsetzung in Ihrem Unternehmen mit Ihnen ab und schulen auch die betriebsspezifischen Besonderheiten.
Kranführer
Sicher bei schwebenden Lasten. Laut § 29 DGUV Vorschrift 52 „Krane“ dürfen nur Personen einen Kran führen, die „… im Führen oder Instandhalten eines Krans unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben.“ Wir haben zur umfassenden Ausbildung Ihrer Mitarbeiter ein Trainingsprogramm nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz “Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern” (DGUV Grundsatz 309-003) in Theorie und Praxis für das Führen von flurgesteuerten Kranen zusammengestellt. Ein Fahrausweis sowie ein Zertifikat bestätigen den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. INHALTE: Allgemeine/Rechtliche Grundlagen Krantechnik Kranarbeit Prüfung des Krans bei Arbeitsbeginn Anschlagen von Lasten Unfallverhütung Theoretische Prüfung Praktische Abschlussprüfung am Kran
Gabelstaplerfahrer
Transport. Sicher. Verantwortungsvoll. Die Fahrer von Flurförderzeugen (Frontgabelstapler, Schubmaststapler, Kommissionierer, …) müssen nach § 7 DGUV Vorschrift 68 nachweislich ausgebildet sein und vom Unternehmer schriftlich beauftragt werden, um einen Stapler fahren zu dürfen. Ihre Staplerfahrer werden von uns nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ (DGUV Grundsatz 308-001) ausgebildet und trainiert. Zusätzlich bieten wir eine Schulung für Bediener von Mitgängerflurförderzeugen („E-Ameise“) an. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Fahrerausweis für Ihren Betrieb sowie ein persönliches Zertifikat. INHALTE: Allgemeine/Rechtliche Grundlagen Fahrverhalten und Fahrzeugcharakteristik Unfallverhütung Funktions- und Sicherheitsprüfungen Fahrübungen Sondereinsätze (Arbeitsbühne, …) Theoretische Prüfung Praktische Prüfung (nicht bei Mitgänger-FFZ)