
Transport. Sicher. Verantwortungsvoll.
Die Fahrer von Flurförderzeugen (Frontgabelstapler, Schubmaststapler, Kommissionierer, …)
müssen nach § 7 DGUV Vorschrift 68 nachweislich ausgebildet sein und vom Unternehmer schriftlich beauftragt werden, um einen Stapler fahren zu dürfen.
Ihre Staplerfahrer werden von uns nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ (DGUV Grundsatz 308-001) ausgebildet und trainiert.
Zusätzlich bieten wir eine Schulung für Bediener von Mitgängerflurförderzeugen („E-Ameise“) an.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Fahrerausweis für Ihren Betrieb sowie ein persönliches Zertifikat.
INHALTE:
- Allgemeine/Rechtliche Grundlagen
- Fahrverhalten und Fahrzeugcharakteristik
- Unfallverhütung
- Funktions- und Sicherheitsprüfungen
- Fahrübungen
- Sondereinsätze (Arbeitsbühne, …)
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung (nicht bei Mitgänger-FFZ)
Gabelstaplerfahrer
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